Was ist der Unterschied zwischen WEG-Verwaltung und Mietverwaltung?
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Die WEG-Verwaltung betrifft das gemeinschaftliche Eigentum einer Eigentümergemeinschaft – Treppenhaus, Fassade, Dach und gemeinschaftliche Anlagen. Die Mietverwaltung hingegen betrifft das Verhältnis zwischen Eigentümer und Mieter – Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen und Instandhaltung des Mietobjekts. Beides kann kombiniert werden: Wer eine Eigentumswohnung vermietet, benötigt oft beide Leistungen.
Ist es Pflicht, eine Hausverwaltung zu haben?
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Für Wohnungseigentümergemeinschaften schreibt das WEG-Gesetz vor, dass eine Verwaltung bestellt werden muss – diese kann aber auch ein Eigentümer selbst übernehmen. Für Mietobjekte einzelner Eigentümer ist eine externe Hausverwaltung nicht gesetzlich vorgeschrieben, sichert jedoch rechtskonforme Abläufe und spart erheblich Zeit.
Wann lohnt sich ein Hausverwalter?
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Ein professioneller Hausverwalter lohnt sich immer dann, wenn Ihnen Zeit oder Fachwissen für kaufmännische, technische und rechtliche Anforderungen fehlen. Besonders bei mehreren Einheiten oder weit entfernten Objekten ist professionelle Verwaltung nicht nur komfortabel – sondern wirtschaftlich sinnvoll. Ich sorge dafür, dass Ihre Immobilie werterhaltend und rechtssicher gemanagt wird.
Kosten & Vergütung
Was kostet eine WEG-Verwaltung?
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Die Vergütung richtet sich nach der Anzahl der Einheiten, dem Zustand des Objekts und dem gewünschten Leistungsumfang. Ich erstelle Ihnen ein individuelles, transparentes Angebot – ohne Standardpauschalen und ohne versteckte Kosten. Sprechen Sie mich an.
Was kostet eine Mietverwaltung?
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Auch hier richtet sich die Vergütung nach Objektgröße, Lage und gewünschtem Leistungsumfang. Ich stelle Ihnen ein individuelles Angebot zusammen, das genau zu Ihrem Objekt und Ihren Anforderungen passt.
Kann man Kosten für Hausverwaltung steuerlich absetzen?
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Ja – für Vermieter sind Verwaltungskosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung steuerlich absetzbar. Das gilt für WEG-Verwaltungsgebühren ebenso wie für Mietverwaltungskosten. Eigennutzer können in der Regel nicht absetzen. Im Einzelfall empfehle ich, dies mit Ihrem Steuerberater abzuklären.
Rechte & Pflichten
Was hat sich durch die WEG-Reform 2020 geändert?
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Mit dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEGMoG) vom 1. Dezember 2020 wurde die Rolle des Verwalters grundlegend gestärkt. Der Verwalter ist seither rechtlicher Vertreter der Eigentümergemeinschaft mit echten Entscheidungskompetenzen – kein bloßer Erfüllungsgehilfe mehr, sondern Manager der Gemeinschaft. Genau das ist mein Anspruch: Ich verwalte Ihre Liegenschaft nicht nur – ich manage sie.
Was macht ein Immobilienverwalter konkret?
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Ein professioneller Immobilienverwalter übernimmt kaufmännische, technische, rechtliche und organisatorische Aufgaben: von der Jahresabrechnung und Eigentümerversammlung über die Koordination von Handwerkern bis zur rechtssicheren Kommunikation mit Mietern und Behörden. Ziel ist es, den Wert Ihrer Immobilie langfristig zu sichern und den Verwaltungsaufwand für Sie auf ein Minimum zu reduzieren.
Wer gilt als zertifizierter Verwalter – und sind Sie zertifiziert?
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Seit der WEG-Reform 2020 müssen Verwalter ihre Qualifikation als zertifizierter Verwalter gemäß §26a WEG nachweisen – entweder durch eine bestandene IHK-Prüfung oder durch eine gleichgestellte Qualifikation wie Immobilienkaufleute oder Immobilienfachwirte. Ich bin zertifizierter Immobilienverwalter und erfülle damit die gesetzlichen Anforderungen vollständig. Das gibt Ihnen als Eigentümer die Sicherheit, mit einem qualifizierten Profi zusammenzuarbeiten.
✓ Zertifizierter Immobilienverwalter gemäß §26a WEG
Wer haftet für Fehler der Hausverwaltung?
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Die Haftung liegt grundsätzlich bei der Hausverwaltung. Bei nachgewiesener Fahrlässigkeit oder Pflichtverletzung können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Verantwortungsvolle Verwalter schützen sich und ihre Eigentümer mit einer Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung. Transparente Dokumentation und sorgfältige Abläufe sind mein wichtigster Beitrag zur Risikominimierung.
Kann der Verwalter ohne Eigentümerversammlung Entscheidungen treffen?
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Ja – aber nur im Rahmen der laufenden Verwaltung. Kleinere Instandhaltungsmaßnahmen, dringende Reparaturen und alltägliche Verwaltungsaufgaben können eigenständig veranlasst werden. Für größere Investitionen, bauliche Veränderungen oder Verträge mit längerer Laufzeit ist ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft erforderlich. Alle Entscheidungen dokumentiere ich transparent und halte Sie stets informiert.
Transparenz & Digital
Habe ich jederzeit Einblick in meine Unterlagen?
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Ja – und das ist mir besonders wichtig. Über das digitale Eigentümerportal casavi haben Sie jederzeit Zugriff auf alle relevanten Dokumente, Abrechnungen und laufende Vorgänge. Schadensmeldungen können direkt eingestellt werden und der Bearbeitungsstatus ist für Sie nachvollziehbar. Transparenz ist bei mir technisch umgesetzt – nicht nur versprochen.
Dürfen Eigentümer Belege und Unterlagen einsehen?
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Ja. Gemäß §18 Abs. 4 WEG haben Eigentümer das Recht auf Einsicht in alle relevanten Unterlagen der Gemeinschaft – Abrechnungen, Verträge und Belege. Bei mir müssen Sie dafür keinen gesonderten Termin vereinbaren: Über casavi haben Sie jederzeit und von überall digitalen Zugriff auf Ihre Dokumente.
Verwalterwechsel
Wie wechsle ich meinen Hausverwalter?
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Ein Verwalterwechsel ist einfacher als viele denken. Bei einer WEG beschließt die Eigentümerversammlung mit einfacher Mehrheit die Abberufung des bisherigen Verwalters und die Bestellung eines neuen. Ich begleite diesen Prozess vollständig – von der Vorbereitung der Beschlussfassung bis zur Übernahme aller Unterlagen. Der Wechsel ist für Sie so unkompliziert wie möglich.
Wie wird ein Verwalter abberufen?
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Ein Verwalter kann jederzeit durch Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung abberufen werden. Nach der WEG-Reform 2020 wird die Abberufung sofort wirksam – ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Rechte der Eigentümergemeinschaft. Zusätzlich muss der Verwaltervertrag ordentlich gekündigt werden. Ich begleite Eigentümergemeinschaften durch diesen Wechselprozess – strukturiert, rechtssicher und so reibungslos wie möglich.
Über meine Tätigkeit
Verwalten Sie auch Objekte außerhalb von Karlsruhe?
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Ja – und ich bin dabei an keine Region gebunden. Dank digitaler Prozesse, moderner Kommunikationswege und dem Eigentümerportal casavi ist professionelle Immobilienverwaltung von überall möglich. Ein physisches Vor-Ort-Büro ist dafür nicht erforderlich – und ich brauche es auch nicht. Ich betreue Eigentümer und Eigentümergemeinschaften deutschlandweit – effizient, persönlich und ortsunabhängig.
Wie schnell reagieren Sie bei dringenden Anliegen?
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Dringende Angelegenheiten – etwa Wasserschäden oder Heizungsausfälle – werden von mir priorisiert behandelt. Durch den Einsatz moderner Technologien, darunter ein KI-gestützter Telefondienst außerhalb meiner persönlichen Erreichbarkeit, ist sichergestellt, dass Ihr Anliegen jederzeit aufgenommen und weitergeleitet wird.
Übernehmen Sie auch die Mietersuche?
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Ja. Die Mietersuche gehört zum Leistungsumfang der Mietverwaltung. Ich übernehme die Erstellung des Inserats, die Kommunikation mit Bewerbern, die Bonitätsprüfung und die Vorbereitung des Mietvertrags. Ziel ist es, den richtigen Mieter für Ihr Objekt zu finden – sorgfältig und rechtssicher.
Noch eine Frage offen?
Sprechen Sie mich direkt an – unverbindlich und unkompliziert.